0731 967910 fischer@kanzlei-kulitz.de Mo – Fr, 08:00 – 17:00 Uhr

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer Scheidung und kann helfen, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Ausarbeitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen, um klare und faire Lösungen für beide Parteien zu finden.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen den Ehepartnern, der die wichtigsten Aspekte der Scheidung regelt. Sie kann sowohl vor als auch nach der Einreichung des Scheidungsantrags abgeschlossen werden und umfasst in der Regel folgende Bereiche:

  1. Vermögensaufteilung: Die Vereinbarung regelt die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, einschließlich Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere und persönlicher Gegenstände.
  2. Unterhaltsregelungen: Es werden Vereinbarungen über den Trennungs- und nachehelichen Unterhalt getroffen, um finanzielle Sicherheit für beide Parteien zu gewährleisten.
  3. Sorge- und Umgangsregelungen für Kinder: Die Vereinbarung umfasst Regelungen zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht, um das Wohl der Kinder sicherzustellen.
  4. Zugewinnausgleich: Die Modalitäten des Zugewinnausgleichs werden festgelegt, um eine faire Verteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens sicherzustellen.

Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bietet zahlreiche Vorteile:

  1. Rechtsverbindlichkeit: Die Vereinbarung ist rechtlich bindend und bietet beiden Parteien Sicherheit und Klarheit über ihre Rechte und Pflichten.
  2. Vermeidung von Gerichtsverfahren: Durch eine einvernehmliche Regelung können langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden.
  3. Individuelle Lösungen: Die Vereinbarung ermöglicht es den Ehepartnern, individuelle und maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die ihren persönlichen Bedürfnissen und Lebensumständen entsprechen.

Ausarbeitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Ausarbeitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung erfordert eine sorgfältige Planung und umfassende rechtliche Beratung:

  1. Beratung und Bedarfsermittlung: Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Bedarf und beraten Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
  2. Vertragsentwurf: Unsere erfahrenen Anwälte erstellen einen maßgeschneiderten Vertragsentwurf, der alle relevanten Aspekte der Scheidung berücksichtigt und faire Lösungen für beide Parteien bietet.
  3. Verhandlungen: Wir unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit Ihrem Ehepartner oder dessen Rechtsbeistand, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  4. Notarielle Beurkundung: Eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss in der Regel notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Wir bereiten die notarielle Beurkundung vor und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Fachkundige Beratung und individuelle Lösungen

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung zur Ausarbeitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre rechtlichen und finanziellen Interessen bestmöglich gewahrt werden und Sie für alle Eventualitäten gewappnet sind.

Bewertungen

Fünf von fünf Sternen bei Google

5,0 von 5 8 Bewertungen bei Google

Bewertungen auf Google

Momentaufnahme vom 20. August 2026

5,0 von 5 aus 8 Bewertungen
Herr RA Fischer hat Fachkompetenz und ist menschlich super. Man kann immer anrufen oder eine E-Mail schreiben und bekommt umgehend eine Antwort. Herr RA Fischer hat mein Vertrauen und ich würde ihn immer weiter empfehlen.
Tanja 16. Oktober, 2024
Die Beratung und anwaltliche Vertretung durch Herrn Fischer war hervorragend. Die inhaltlichen Abstimmungen und die Abwicklung aller notwendigen Schritte verliefen völlig problem- und reibungslos. Aus diesen Gründen - und wegen des vertrauensvollen persönlichen Umgangs - kann ich Herrn Fischer uneingeschränkt weiterempfehlen.
Roberto Kaiser 16. Oktober, 2024
Ich bin sehr zufrieden, hat alles geklappt wie gewünscht. Der meiste Kontakt geht schnell und unkompliziert per eMail, persönliche Termine sind schnell arrangiert. Sehr sympathischer Kontakt und fachlich absolut einwandfrei, kann ich mit bestem Gewissen weiterempfehlen. Vielen vielen Dank!
Chip8086 8. Oktober, 2024

Bewertungen auf anwalt.de

Momentaufnahme vom 20. August 2026

4,9 von 5 aus 103 Bewertungen
S. L. · 20. August 2026

Vermögensauseinandersetzung

Familienrecht
„Schnelle Rückmeldung Sehr nett Sehr hilfreich Sehr zu empfehlen!!“
S. L. 20. August 2026
A. S. · 24. Juli 2026

Dankeschön

Familienrecht
„Herr Fischer hat mich sehr kompetent, empathisch und erfolgreich durch meine Scheidung und mein Ausscheiden aus der Firma begleitet.“
A. S. 24. Juli 2026
M. V. · 2. Februar 2026

Pflichtteilsrecht

Erbrecht
„Ich habe in Herrn Rechtsanwalt Andreas Fischer einen Anwalt gefunden, der mir im ersten Moment des Gesprächs das Gefühl gegeben hat, dass ich ihm voll vertrauen kann. Gerade beim Thema Pflichtteilsrecht braucht man juristische Unterstützung, die einem hilft, in der momentanen eigenen Befangenheit herauszufinden. Herr Fischer hat mich sehr professionell beraten und in meiner Angelegenheit geführt. Schriftverkehr war ausgezeichnet. Ich bin ihm sehr dankbar. Danken möchte ich auch seinen Mitarbeiterinnen im Empfang, die mir sehr geholfen haben, meine derzeitige Situation zu überwinden.“
M. V. 2. Februar 2026
Alle Bewertungen auf anwalt.de ansehen
Kontakt

Sprechen wir über Ihren Fall

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns kurzfristig zurück und sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

Nachricht senden 0731 967910

Mo – Fr, 08:00 – 17:00 Uhr