Mehrfacher Fachanwalt, MBA und Fachberater: Ihr vertrauensvoller juristischer Ansprechpartner im Erbrecht, Familienrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht.
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Die Kanzlei
Ganzheitliche Betreuung statt einzelner Mandate
Wir sind eine partnerschaftlich verbundene Anwaltskanzlei, die sich die ganzheitliche
Betreuung ihrer Mandanten zur Aufgabe gemacht hat.
Mit einer Spezialisierung als Fachanwalt für Familienrecht, Handels- und
Gesellschaftsrecht und Fachberater für Unternehmensnachfolge gewährleiste ich Ihnen hohe
Professionalität. Eine strukturierte und fachübergreifende Bearbeitung aller gerichtlichen
und außergerichtlichen Fragestellungen in diesen Rechtsgebieten ist durch ständige
Fortbildung und detaillierte Kenntnisse der aktuellsten Rechtsprechung garantiert.
Ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis mit Ihnen entsteht durch gelebte persönliche
Wertschätzung.
Profil
Andreas Fischer, MBA
geboren 1985
Mitglied im Deutschen Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht
Beruflicher Werdegang
2005–2010
Studium der Rechtswissenschaften in Passau
2011–2013
Referendariat an den Landgerichten Limburg und Frankfurt a.M.
2014
Zulassung als Rechtsanwalt
2015
Abschluss theoretischer Teil Fachanwalt Familienrecht
2016
Abschluss theoretischer Teil Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht
2018
Fachanwalt für Familienrecht
2018
Master of Business Administration (MBA) Masterarbeit: „Unternehmensnachfolge 2017
oder die generationsübergreifende Fortführung von Familienunternehmen“
2021
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
2024
Abschluss theoretischer Teil Fachanwalt Erbrecht
2024
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Rechtsgebiete
Drei Schwerpunkte, ein Ansprechpartner
Unternehmensrecht, Familienrecht und Erbrecht greifen häufiger ineinander, als es die
Rechtsgebiete vermuten lassen – z. B. bei der Nachfolge und Erbauseinandersetzung, bei der
Scheidung eines Gesellschafters oder bei der Berücksichtigung eines Unternehmens im Zugewinn
oder Unterhalt.
Die rechtlichen Beziehungen innerhalb eines Unternehmens – von der Gründung über den laufenden Betrieb bis zur Nachfolge. In enger Abstimmung mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern aus unserem Netzwerk.
Vertretung in allen familienrechtlichen Themen, gerichtlich und außergerichtlich – mit besonderem Blick auf das, was bei Unternehmern und Vermögensinhabern an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht entsteht.
Gestaltung und Durchsetzung – von der Testamentsgestaltung über Pflichtteilsfragen bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses, außergerichtlich wie vor Gericht.
Herr RA Fischer hat Fachkompetenz und ist menschlich super. Man kann immer anrufen oder eine E-Mail schreiben und bekommt umgehend eine Antwort. Herr RA Fischer hat mein Vertrauen und ich würde ihn immer weiter empfehlen.
Tanja16. Oktober, 2024
Die Beratung und anwaltliche Vertretung durch Herrn Fischer war hervorragend. Die inhaltlichen Abstimmungen und die Abwicklung aller notwendigen Schritte verliefen völlig problem- und reibungslos. Aus diesen Gründen - und wegen des vertrauensvollen persönlichen Umgangs - kann ich Herrn Fischer uneingeschränkt weiterempfehlen.
Roberto Kaiser16. Oktober, 2024
Ich bin sehr zufrieden, hat alles geklappt wie gewünscht. Der meiste Kontakt geht schnell und unkompliziert per eMail, persönliche Termine sind schnell arrangiert. Sehr sympathischer Kontakt und fachlich absolut einwandfrei, kann ich mit bestem Gewissen weiterempfehlen. Vielen vielen Dank!
„Schnelle Rückmeldung Sehr nett Sehr hilfreich Sehr zu empfehlen!!“
S. L.20. August 2026
A. S. · 24. Juli 2026
Dankeschön
Familienrecht
„Herr Fischer hat mich sehr kompetent, empathisch und erfolgreich durch meine Scheidung und mein Ausscheiden aus der Firma begleitet.“
A. S.24. Juli 2026
M. V. · 2. Februar 2026
Pflichtteilsrecht
Erbrecht
„Ich habe in Herrn Rechtsanwalt Andreas Fischer einen Anwalt gefunden, der mir im ersten Moment des Gesprächs das Gefühl gegeben hat, dass ich ihm voll vertrauen kann. Gerade beim Thema Pflichtteilsrecht braucht man juristische Unterstützung, die einem hilft, in der momentanen eigenen Befangenheit herauszufinden. Herr Fischer hat mich sehr professionell beraten und in meiner Angelegenheit geführt. Schriftverkehr war ausgezeichnet. Ich bin ihm sehr dankbar. Danken möchte ich auch seinen Mitarbeiterinnen im Empfang, die mir sehr geholfen haben, meine derzeitige Situation zu überwinden.“
Eine Online-Scheidung entspricht im Wesentlichen der herkömmlichen Scheidung. Die
Kommunikation und die Einreichung Ihrer Unterlagen erfolgen dabei einfach digital.
I. Worum geht es ? Die Figur der Ehegatteninnengesellschaft ermöglicht es Ehegatten, die im Betrieb des jeweils anderen mitarbeiten, unabhängig der arbeitsrechtlichen Eingruppierung, eine faire Teilhabe und Partizipation am geschaffenen Vermögensmehrwert des anderen E zu erlangen. In der Ausgangsentscheidung entschied der BGH (NJW 1953, 418) in dem Fall, in dem die Ehefrau in der Gastwirtschaft …
I. Worum geht es ? Per Testament legt der Erblasser mit einseitiger Verfügung von Todes wegen seinen letzten Willen dar. § 1937 BGB setzt hierbei die Begriffe Testament und letztwillige Verfügung gleich. In der Bezeichnung der Anordnung als „letztwillig“ wird zum Ausdruck gebracht, dass das Testament bis zum Tode des Erblassers frei widerruflich ist (§ …
Vorab auszuführen ist, dass „ein wichtiger Grund“ bzw. eine „Unzumutbarkeit“ gesetzlich nicht normiert ist. Der BGH hat im Rahmen dessen Rechtsprechung erläutert, was unter einem „wichtigen Grund“ zu verstehen ist. Danach sind drei Fallgruppen zu unterscheiden: Beispiele: hohes Alter, geistige Störung, andauernde Erkrankung – also Eigenschaften, die ein aktives Mitwirken am Geschick der Gesellschaft unmöglich …