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Im Vergleich zum Standard CAPM Model, welches ein vor Steuer Model darstellt, erfasst das Tax-CAPM-Model als nach Steuer Model auch die persönliche Ertragssteuerbelastung der Anteilseigner persönlicher Ertrags Steuerbelastung.

Empirisch ist festzustellen, dass die Renditeforderungen von Investoren auch von der Besteuerung abhängt.

Das bedeutet, dass eine vergleichsweise höhere Besteuerung einer Anlage unter sonst gleichen Bedingungen zu höheren geforderten Bruttorenditen führt.

Das Tax-CAPM kann diesen Besteuerungseinfluss wesentlich besser erklären als das Standard CAPM (vgl. Wagner, 2004, Seite 892).

Vor diesem Hintergrund empfiehlt das IDW bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte bei gesetzlichen und vertraglichen Bewertungsanlässen ausdrücklich die Berücksichtigung der persönlichen Ertragssteuern (vgl. IDW S 1, tz 31, 46).

Bei diesen Bewertungsanlässen sind die persönlichen steuerlichen Verhältnisse unmittelbar zu typisieren. Dazu bedient man sich des Tax-CAPM (vgl. IDW, S1, tz 342).

Bei ab 2009 geltenden Abgeltungssteuersystem werden Einkünfte aus Kapitalvermögen einheitlich besteuert.

Auf Zins- und Dividendeneinkünfte sowie Kursgewinne wird ein einheitlicher Ertragssteuersatz von 25% angewendet.

Es ergibt sich unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlages von 5,5% ein persönlicher Ertragssteuersatz von 26,38 % (25% x 5,5 %).

Es wird typisiert eine inländische unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person unterstellt (vgl. IDW, 1, tz 31,46).

Nach IDW setzt sich der Kapitalisierungszinssatz „bei unmittelbarer Berücksichtigung von persönlichen Steuern aus dem um die typisierte persönliche Ertragssteuer gekürzten Basiszinssatz und der auf der Basis des Tax-CAPM ermittelten Risikoprämie zusammen“ (IDW S1, tz 122).

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